Abteilung recht-muh:
Ich liebe Rechtsanwälte. Dieses Wochenende war ich wie jedes Jahr im ersten Märzwochende bei den Chemnitzer Linuxtagen und habe wieder zwei köstliche Vorträge zum Thema (Computer)Recht gehört. Hier zwei Zitate (leider nur sinngemäß) daraus:
Rechtlich gesehen ist eine schlecht konfigurierte Firewall immer noch eine Firewall und damit eine Schutzmaßnahme.
[RA Peter Voigt]
Eine Maschine kann zwar falsch arbeiten, aber sie kann sich nicht irren.
[RA Dr. Christian Klostermann]
Sagte ich schon, daß ich Rechtsanwälte liebe? Z.B. wegen ihrer punktierten Korrektheit auch und vor allem verbal. Und die deutsche Sprache ist so ein wunderbares Medium mit sooooo vielen geschliffenen Feinheiten.

Sehr interessant fand ich noch, daß das bei vielen Providern inzwischen eingesetzte Greylisting im email-Verkehr gegen den §206 Strafgesetzbuch »Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses« verstößt und damit defacto eine Straftat ist.
Und das die Gerichte schon vor einiger Zeit festgestellt haben, daß man fahrlässig handelt, wenn man nicht mindestens täglich ein inkrementelles Backup und mind. wöchentlich ein Fullbackup macht, war mir auch neu.
04.03.2007 - Kommentare: 2
Abteilung recht-muh:
Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.
Aus der Süddeutschen [via lawblog].
Dem (also sowohl dem Zitat als auch dem ganzen Artikel) ist nichts hinzuzufügen.
17.02.2007 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Aufgrund von diesem Blogeintrag beim Lawblog habe ich mich hingesetzt und meine im Moment knappe Zeit für sowas verschwendet. Rechts über das Menü kann man jetzt immer darauf zugreifen, sie ist nicht optimal und sicherlich auch noch nicht fertig, aber sie spiegelt sehr deutlich meine Haltung dazu wieder. Ich bitte um Beachtung.
03.02.2007 - Kommentare: 2
Abteilung recht-muh:
Ich liebe die klaren Worte von Udo Vetter vom lawblog und die tat er auch in einem Interviev mit der Zeitung Magdeburger Volksstimme zum Thema »Mikado-Aktion« kund (die Druck-/Setztfehler habe ich berichtigt, sonst krieg ich noch Augenkrebs):
Volksstimme: Aber niemand kann doch etwas dagegen haben, wenn gegen Kinderpornografie vorgegangen wird. Viele Menschen sagen, wer nichts zu verbergen hat, muss so eine Überprüfung nicht fürchten …

Vetter: Ich kenne diese Totschlagargumente nach dem Motto “Wer gegen solche Aktionen ist, schützt Kinderschänder”. Auf so ein Niveau begebe ich mich nicht. Denjenigen, die da sagen, sie hätten nichts zu verbergen, sage ich, dann gehen Sie doch nackt über die Straße. Oder hängen Sie ihre Einkommenssteuererklärung öffentlich aus. Das würde niemand tun, weil es zur Privatsphäre gehört. Genau wie Kreditkartendaten. Wir leben doch nicht in einem Überwachungsstaat! Gegen Straftaten muss vorgegangen werden, aber mit gesetzlichen Mitteln.
GE-NAU!
31.01.2007 - Kommentare: 3
Abteilung recht-muh:
Wenn ich mir so die bisherigen Reaktion gegen diese (in meinen Augen äußerst skandalöse) Mikado-Aktion ansehe (guckst Du hier, hier und hier), bin ich echt am Überlegen, ob ich meinen Kreditkartendienstleister nicht abmahnen lasse. Wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz z.B., könnte ich mir vorstellen.
Nicht, daß ich meine Kreditkarte schon jemals genutzt hätte, es geht mir mehr ums Prinzip. Und wie Udo Vetter vom lawblog bei Telepolis so richtig sagte:
Wenn man dem Generalverdacht gegen alle Kreditkartenbesitzer erlaubt, was kommt dann? Man kann auch unzulässige Verhörmethoden anwenden. Ein Schlag mit dem Telefonbuch auf dem Hinterkopf - vielleicht überlegt sich dann mancher Beschuldigte, wie lange er noch von seinem durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Schweigerecht Gebrauch macht. Spätestens mit dem Zeigen der Daumenschrauben wäre dann wohl jeder Widerstand vorbei. Das Problem ist nur, dass man sich mit solchen Gedanken und möglicherweise Taten vom Rechtsstaat verabschiedet, dessen Bürger vor Willkür geschützt werden.

Jeder der Grundrechte wegen eines erstrebten Ziels zur Disposition stellt, investiert vielleicht einen Funken Hoffnung zu viel darin, dass Behörden ihre entsprechenden Freiheiten nicht auch missbrauchen. Möglicherweise sind die Ziele dann bald nicht mehr so konsensfähig wie bei Kinderpornografie. Die Geschichte sollte hier eigentlich eine Lehre sein.
und
Dass ein derartiger Versuchsballon wie die Kontrolle aller Kreditkartenkonten ausgerechnet in einem Fall von Kinderpornografie geschieht, ist für mich nur bedingt Zufall. Natürlich fällt es hier schwerer zu widersprechen, als dies zum Beispiel der Fall gewesen wäre, wenn nach Kunden möglicherweise rechtswidriger MP3-Portale gesucht worden wäre. Das Problem ist nur: Ist die Möglichkeit einmal da, wird sie auch genutzt. Niemand sollte glauben, dass Kreditkarten oder andere Datenbestände künftig nicht auch wegen harmloserer Dinge gerastert werden. Damit wird auch die Zahl der falschen Verdächtigungen steigen, denn der Missbrauch gestohlene Kreditkartendaten ist ja ein riesiges Problem.
Damit mich keiner falsch versteht (gegen bewußtes Falschverstehen ist man ja eh machtlos): Kinderpornografie ist absolut verabscheuungswürdig. Daran gibt es nichts zu rütteln. Aber auch hier heiligt der Zweck nicht die Mittel. Das tut er mämlich niemals! Also der Zweck.
15.01.2007 - Kommentare: 1
Abteilung recht-muh:
Ich beneide ja die Juristen. Zumindestens etwas. Das liegt sicherlich daran, daß ich überhaupt kein Problem habe, Gesetzestexte zu lesen. Gut, das kann jeder der die jeweiligen Sprachschriftzeichen beherrscht. Ich meine aber auch das Verstehen von dem Inhalt. Ist überhaupt nicht so schwer. So ist mir vorhin doch ein größerer Fels vom Herzchen gefallen, als ich mal die entsprechenden Paragrafen gelesen habe. Dieses Steinstück lag seit gestern Abend drauf rum, weil ich diesen Brief von einem Amt bekommen habe. Briefe von der Art, wie man sie nicht gerne bekommt. Aber die Gesetze sind ja glücklicherweise im Netz zu finden. Und Ämter geben ja immer die Paragrafen an, die relevant sind. Muß man eigentlich nur noch lesen, verstehen und dann nach entsprechender Denkzeit ganz laut »HA!« rufen.
Trotz alledem würde ich mich für den Juristenberuf wohl nicht eignen, denn wenn ich der Meinung bin, im Recht zu sein, dann will ich auch Recht haben. Unbedingt! Vom Gegenpart bestätigt. Und wie wir ja alle wissen, ist »Recht haben« und »Recht bekommen« zweierlei. Auch und gerade in Deutschland.
08.12.2005 - Kommentare: 6
Abteilung recht-muh:
Für heute ist eine überraschende Vollversammlung meines des Billardclubs einberufen worden, weil das Finanzamt jetzt auf einmal meint, was an der Satzung herummäckeln zu müssen. Na gut, wenn die meinen, von mir aus. Reiten wir also mal wieder den Amtsschimmel. Heißt der eigentlich Schimmel, weil der schon verdorben ist? Ich frag ja nur.
Wird heute bestimmt spät werden. Dann also gleich: Bis morgen.
12.08.2005 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Keine Stadt, kein Land braucht Kultusminister.
schreibt Astrid Paprotta zur Rechtschreibreform, welche ab heute Gültigkeit hat. Dem schließe ich mich an.
01.08.2005 - Kommentare: 2
Abteilung recht-muh:
Es ist irgendwie ein etwas merkwürdiges Gefühl, wenn man in der Netzeitung etwas über ein (mögliches) »Scheitern der europäischen Währungsunion« liest. Zumindest sollen das zwei unserer obersten »Geldlenker« etwas klammheimlich besprochen haben. Jaja, ich höre sie schon wieder, die Rufe nach der D-Mark, aber mal ehrlich, jetzt haben wir uns gerade an das doppelt gestrichene E gewöhnt, können wir das nicht erstmal so lassen? Ich habe jetzt 2x eine Währungsunion mitgemacht, das reicht eigentlich und eine 3. muß echt nicht sein. Außerdem hat es einen gewissen Charme, ohne Geld tauschen zu müssen, in den Nachbar- und Urlaubsländern bezahlen zu können.
01.06.2005 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Wer DRM fordert und einsetzt, setzt sich nicht für Musiker ein, sondern tötet deren Kunst.
Interessanter Beitrag auf Spreeblick. Lesen!
25.02.2005 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Was Recht ist, muß auch Recht bleiben. Es heißt DAS Blog.
[via Melody]
23.02.2005 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Sowas finde ich verständlicher Weise sehr ungerecht. Vielleicht brauchen wir wirklich bald alle ein Nummernkonto irgendwo im gerechteren Ausland.
19.11.2004 - Kommentare: 0
Abteilung recht-muh:
Udo vom lawblog vertritt den Betreiber von blogger.de und veröffentlich hier seine Klageerwiderung. Auch wenn es richtiges Juristendeutsch ist (ja, ich habe es komplett gelesen), kann ich es nur mit Elke Heidenreich nur sagen: Lesen!
21.10.2004 - Kommentare: 0